Rat der Religionen

Logo_RatderReligionen_rgb_ (c) Rat der Religionen Nürnberg

Übergeordnetes Ziel des Rats der Religionen in Nürnberg ist das gemeinsame Auftreten von Religionen in der Öffentlichkeit. Damit dient er der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und dem Völkerverständigungsgedanken. Der Zweck wird verwirklicht durch die Beratung der Mitgliedsgemeinschaften und anderer Religionsgemeinschaften in Bezug auf einen friedlichen und respektvollen gegenseitigen Umgang; 

Die Zusammenarbeit mit den städtischen Einrichtungen sowie Behörden, Vereinen, Institutionen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Stadt sowie Seminare, Tagungen, Veröffentlichungen, interreligiöse Veranstaltungen und Projekte.

Der Rat der Religionen in Nürnberg versteht sich als Ansprechpartner für die Stadtspitze und den Stadtrat (auch in Konfliktfällen) und als Repräsentanz der Religionen in der Stadtgesellschaft. Er fördert den Dialog, die Vernetzung und das gegenseitige Verständnis unter den in Nürnberg vertretenen Religionen sowie zwischen den Religionsgemeinschaften und der Stadtgesellschaft. Er nimmt aus einer religiösen Perspektive Stellung zu Themen von gesellschaftlicher Relevanz mit lokalem Bezug. Sein Ziel ist es, den Zusammenhalt in der Kommune und ein konfliktfreies Zusammenleben zu fördern.

Die Mitglieder des Vereins treten in der Öffentlichkeit für einen respektvollen Umgang miteinander ein. Sie stehen für die Achtung des Grundgesetzes und seiner darin garantierten negativen wie positiven Religionsfreiheit; eine respektvolle Kooperation, welche die jeweilige Eigenständigkeit und das Existenzrecht der verschiedenen Religionsgemeinschaften anerkennt und akzeptiert; das Recht auf freie Meinungsäußerung, welche die Würde und Integrität des anderen achtet; die Bereitschaft, Gemeinsamkeiten zu suchen und Unterschiede zu achten; das Verbot jeder Form von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung aufgrund der Religion, weltanschaulicher, politischer Anschauungen, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen, des Alters, einer Behinderung, des sozialen Status und der sexuellen Identität und Orientierung; sie stehen für Gewaltfreiheit.

Jede Religionsgemeinschaft, die den Satzungszweck verfolgen möchte oder unterstützt, kann Mitglied des Vereins werden. 

Derzeit gehören dem Rat der Religionen sechs Religionsgemeinschaften an, hinzu kommen unterschiedliche Konfessionen bzw. Ausrichtungen (in Christentum und Islam). Der Rat der Religionen hat bereits mehrere Flyer zu aktuellen Themen herausgegeben. Ebenso ist er bereits mehrfach als Schirm für interreligiöse Veranstaltungen aufgetreten.

Nach außen hin vertreten wird er durch einen Vorstand, der aus fünf Mitgliedern (Vorsitzender, zwei Stellvertreter, zwei Beisitzer) besteht, die alle drei Jahre neu gewählt werden durch die Mitgliederversammlung, die zweimal pro Jahr zusammen kommt.

Im Internet

Hier kommen Sie zur Homepage des Rats der Religionen.

Downloads